![](https://www.ri-herne.de/wp-content/uploads/2021/11/roeber_ingenieure_nrw_herne_bauphysik_10.jpg)
Bauphysikalische Beratung, Planung und Überwachung der entsprechenden
Maßnahmen sind fester Bestandteil unseres Leistungsspektrums.
nach § 23 Abs. 1 SV-V0 über die energetischen Nachweise nach § 2 Abs. 1 EnEV-UV0 im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.